Sankt Niklas Senioren- und Kurzzeitpflegeheim
Häusliche Krankenpflege
Buderus & Siems GbR
Bahnhofstraße 1
46354 Südlohn
Telefon: 02862 – 8840
Telefax: 02862 – 8715
E-Mail: info@sankt-niklas.com
Internet: www.sankt-niklas.com
Pflege in historischen Räumen
Das Senioren- und Kurzzeitpflegeheim Sankt Niklas ist in historischen Räumen untergebracht: im Gebäude des ehemaligen Henricus-Hospitals, zentral in Südlohn an der Bahnhofstraße 1. Das Henricus-Hospital wurde am 23. November 1897 eingeweiht und versorgte die Bevölkerung in Südlohn. Im Zweiten Weltkrieg wurde das Gebäude durch die Fliegerangriffe am 22. März 1945 zerstört und nach dem Krieg in vereinfachter Form wieder aufgebaut. 1954 erfolgte ein Erweiterungsbau. Das Henricus-Hospital war Bezirkskrankenhaus für Südlohn, Oeding, Weseke, Burlo und Borkenwirthe. 1975 wurde das Krankenhaus aus dem Krankenhausbedarfsplan des Landes NRW herausgenommen. 1990 wurden die Gebäude verkauft, ein Teil wurde abgerissen, der Rest wurde umfangreich renoviert und umgebaut.
Dieter Siems und Bernd Buderus eröffneten in den umgebauten Räumen im Jahre 1994 das Senioren- und Kurzzeitpflegeheim St. Niklas. Beide sind examinierte Pflegekräfte und haben Erfahrung gesammelt. Bernd Buderus leitete bis zur Verselbstständigung die Sozialpflegerische Einrichtung „Haus an der Berkel“ in Stadtlohn. Dieter Siems war in der gleichen Einrichtung Pflegedienstleiter. Neben einer gehörigen Portion Engagement brachten beide das notwendige Know how mit.
Das Pflegeheim Sankt Niklas verfügt über 32 Plätze für die stationäre Pflege, wobei 8 Betten als sogenannte eingestreute Kurzzeitpflegebetten genehmigt sind. Die Erweiterung der Bettenkapazität auf 49 Plätze steht kurz bevor. Das ganze Leistungsspektrum der Pflege kommt zur Anwendung, um den Bewohnern bestmögliche Pflegeleistungen anzubieten. Die Vermittlung von Logopädie, Ergotherapie und Krankengymnastik gehört genauso zum Angebot wie medizinische Fußpflege und auf Wunsch Begleitung und Behandlung durch homöopathische Heilverfahren. Die Beratung und Begleitung vor dem Heimeinzug ist den beiden Geschäftsführern Dieter Siems und Bernd Buderus genauso wichtig wie die seelsorgerische Begleitung.
Pflegeheime haben eine große Anzahl von Vorschriften und Gesetzen zu beachten. Der Heimträger muss sicherstellen, dass die Zahl der Beschäftigten und ihre persönliche und fachliche Eignung für die von ihnen zu leistende Tätigkeit ausreicht. Betreuende Tätigkeiten dürfen nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden. Mindestens die Hälfte der mit betreuenden Tätigkeiten beauftragten Beschäftigten müssen Fachkräfte sein. In Pflegeheimen muss auch bei Nachtwachen mindestens eine Fachkraft ständig anwesend sein.
Alle Voraussetzungen werden vom Sankt Niklas Pflegeheim erfüllt. Der „Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK)“ und „Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen e. V.“ prüfen regelmäßig alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Die Bewohner selbst geben der Pflegeeinrichtung die Note 1.0 – sehr gut. Hier spiegelt sich das Pflegeverständnis wider, das unabhängig von Gesundheit oder Krankheit auf den ganzen Menschen individuell ausgerichtet ist. Betreuung und Pflege richten sich nach den Bedürfnissen und Fähigkeiten, den Lebenserfahrungen und dem sozialen Umfeld. Die Mitarbeiter werden regelmäßig geschult, unter Berücksichtigung des aktuellen Standards des Hauses.
Neben dem Sankt Niklas Pflegeheim wird auch die häusliche Pflege angeboten. Seit 1994 führt ein Team von qualifizierten Mitarbeitern rund um die Uhr an allen Tagen der Woche die Betreuung in Südlohn, Oeding, Stadtlohn, Vreden, Gescher und Weseke durch. Als Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen werden sowohl Leistungen der Pflegeversicherung gemäß der Pflegeeinstufung, sowie Behandlungspflege gemäß ärztlicher Verordnung mit den Kostenträgern zentral abgerechnet.
Im Rahmen einer umfassenden Versorgung werden die Patienten sowohl unter Berücksichtigung ihrer individuellen, sozialen, kulturellen und religiösen Bedürfnisse als auch ihrer häuslichen Situation gepflegt. Pflegende Angehörige werden angeleitet, beraten und begleitet.
Sowohl für die stationäre Pflege im Sankt Niklas Pflegeheim als auch für die häusliche Pflege gilt das Verständnis der Pflege als Dienstleistung. Eine Dienstleistung, die an gesunden, kranken, alten und behinderten Menschen in deren Lebensspanne zwischen Geburt und Lebensende erbracht wird.
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