Denkmalliste
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen. Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen sind.
So lautet der auszugsweise Text im Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein – Westfalen. (Denkmalschutzgesetz – DSchG – vom 11. März 1980.)
Die Gemeinde Südlohn als Untere Denkmalbehörde führt die Denkmalliste. Diese enthält eine große Anzahl historischer Gebäude, Höfe, Denkmäler, Wegkreuze und Bildstöcke. Nachstehend führen wir die geführten Denkmäler in Kurzform auf.
Nach dem Anklicken der Kurzbezeichnung werden Sie verlinkt zu den Abbildungen und Beschreibungen. Nach dem Anklicken Listenteil kommen Sie zu dem entsprechenden PDF – Dokument der Denkmalliste der Gemeinde Südlohn.